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Ist der Baupreis fest oder darf er sich ändern?

betrifft Bauherren, Bauunternehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer
Nach der allgemein anerkannten Bauvertragsnorm gelten Preise im Zweifel als Festpreise, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten nach dem Angebot fertig sein sollen. Zieht sich die Arbeit vertragsgemäß länger hin oder verzögert sie sich ohne Verschulden des Unternehmers, sind die Preise veränderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Nach der in Österreich generell akzeptierten ÖNORM B 2110 sind Preise von Bauleistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von vier Monaten nach Angebotslegung zu beenden sind, im Zweifel Festpreise; sollen sich die Arbeiten nach dem Vertrag auf einen längeren Zeitraum erstrecken oder geschieht dies ohne Verschulden des Unternehmers, so unterliegen die Preise (mangels anderweitiger Vereinbarung) dem Preisausgleich, das heißt sie sind als veränderliche Preise anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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