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Wann darf der Handwerker schon vorher eine Teilzahlung verlangen?

betrifft Auftraggeber, Handwerker, Bauherren, Unternehmer
Ob ein Werk in einzelnen Abschnitten erbracht wird, richtet sich in erster Linie nach dem, was Sie vereinbart haben. Fehlt dazu eine Abrede, kommt es nach äußeren Merkmalen darauf an, ob der einzelne Teil für sich genommen als selbständige Leistung gilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Ob ein Werk in gewissen Abteilungen verrichtet wird, entscheidet in erster Linie die Vereinbarung. Gibt diese hiefür keinen Anhaltspunkt, wird hierüber nach äußeren Merkmalen zu entscheiden sein, ob nämlich der Teil an sich nach der Verkehrsauffassung den Charakter einer selbständigen Leistung hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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