Haftet der Baumeister, wenn die Behörde den Umbau nicht bewilligt?
günstig für Bauherr betrifft Bauherren, Baumeister, Unternehmer, Geschäftsinhaber
Ja, das kann er. Wer mit dem Umbau eines Geschäfts betraut ist, hat auch dafür einzustehen, dass die geänderte Nutzung baubehördlich bewilligt werden kann. Er muss Sie außerdem warnen, wenn das Vorhaben gegen die Bauvorschriften verstößt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1960)
Haftung des mit dem Geschäftsumbau betrauten Baumeisters für die baubehördliche Bewilligung der Widmungsänderung von einem Gasthaus in eine Metallwarenfabrik.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Warnpflicht hinsichtlich Verletzung von Bauvorschriften der Bauordnung für Niederösterreich.OGH 3 Ob 530/78, 04.06.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 196/25t, 27.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1168a
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