Haftet die Baufirma ohne Bewilligung für Arbeiten an der Straße?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein solcher Verstoß setzt aber notwendigerweise den Anwendungsbereich des § 90 StVO voraus. War eine straßenpolizeiliche Bewilligung tatsächlich nicht geboten, kann ein dennoch gestellter Antrag und ein daraufhin erlassender Bescheid keine Haftung auslösen.OGH 2 Ob 160/23b, 19.09.2023
- Auch die in einem gemäß § 90 Abs 1 und 3 StVO erlassenen Bescheid enthaltenen Auflagen sind solche Schutznormen.OGH 2 Ob 157/09s, 29.10.2009
- Der Schutzzweck dieser Vorschriften ist auf die Hintanhaltung aller möglichen, von Straßenbauarbeiten ausgehenden Gefahren für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gerichtet.OGH 2 Ob 157/09s, 29.10.2009
- Hier: Verstoß gegen Bescheid.OGH 2 Ob 46/84, 26.02.1985
- Er hat daher zu beweisen, dass auch im Falle einer antragsgemäß ergangenen bescheidmäßigen Bewilligung und der Erfüllung etwaiger damit verbundener Auflagen der Unfall nicht verhindert worden wäre.OGH 8 Ob 216/78, 15.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 160/23b, 19.09.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.