Schützt eine Baubewilligung vor der Haftung für Unfälle im Haus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 14.12.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mit Lichtschachtgittern abgedeckte Lichtschächte an der Hauswand einer Wohnhausanlage.OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022
- Hier: Ungenügende Sicherung der drei von der Straße zum Restauranteingang führenden Stufen bei extremer, mit Verwehungen verbundener Schneelage in einem 1.700m hoch gelegenen Schiort.OGH 6 Ob 201/08i, 06.11.2008
- Besteht nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle, hat der Inhaber der Anlage die zur Gefahrenabwehr notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen auch dann zu treffen, wenn er (wie etwa hier bei historischen Gebäuden) durch die baurechtlichen Vorschriften nicht dazu verhalten wäre.OGH 6 Ob 132/03k, 11.09.2003
- Der Inhalt der für das Stiftsrestaurant erteilten Baubewilligung ist für die Frage der Verkehrssicherungspflicht nicht wesentlich.OGH 6 Ob 253/99w, 21.10.1999
- Hier: Möglicherweise das Anbringen von Haltevorrichtungen im Hoteleingang.OGH 8 Ob 533/89, 29.03.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.
Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.