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Schützt eine Baubewilligung vor der Haftung für Unfälle im Haus?

günstig für Geschädigter betrifft Hoteliers, Gastwirte, Hauseigentümer, Gäste, Geschädigte
Nein. Eine baubehördliche oder sonstige Genehmigung entschuldigt Sie als Inhaber nicht, wenn Sie die Gefahrenquelle kannten oder kennen mussten und mögliche sowie zumutbare Maßnahmen zu ihrer Beseitigung unterlassen haben. Besteht nach der Erfahrung des täglichen Lebens eine naheliegende und vorhersehbare Gefahr, müssen Sie die notwendigen Vorkehrungen auch dann treffen, wenn die Bauvorschriften das nicht verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 14.12.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das Vorliegen einer baubehördlichen oder einer sonstigen Genehmigung kann den Hotelbesitzer nicht entschuldigen, wenn er die Gefahrenquelle kannte oder kennen musste und ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu deren Beseitigung unterlässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

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