Zum Inhalt springen

Wer ist mein Arbeitgeber, wenn mehrere Firmen eine Arbeitsgemeinschaft bilden?

betrifft Arbeitnehmer, Unternehmer, Gesellschafter, Vertragspartner
Nicht die Arbeitsgemeinschaft selbst. Eine Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person und kann daher nicht Dienstgeber sein. Träger der Rechte und Pflichten sind die einzelnen beteiligten Gesellschafter; sie sind auch Vertragspartner Dritter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine Arbeitsgemeinschaft auf der Basis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person; sie besitzt daher auch nicht Dienstgebereigenschaft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Gesellschaft ohne ausdrücklichen Vertrag
Arbeitsrecht · Wer ist der Arbeitgeber
Gesellschaftsrecht · Merkmale der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschaftsrecht · Kanzleigemeinschaft als Gesellschaft
Arbeitsrecht · Gesellschafter als Arbeitnehmer