Wer ist mein Arbeitgeber, wenn mehrere Firmen eine Arbeitsgemeinschaft bilden?
betrifft Arbeitnehmer, Unternehmer, Gesellschafter, Vertragspartner
Nicht die Arbeitsgemeinschaft selbst. Eine Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person und kann daher nicht Dienstgeber sein. Träger der Rechte und Pflichten sind die einzelnen beteiligten Gesellschafter; sie sind auch Vertragspartner Dritter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Eine Arbeitsgemeinschaft auf der Basis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person; sie besitzt daher auch nicht Dienstgebereigenschaft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Britische Limited mit Hauptverwaltungssitz in Österreich nach Brexit.OGH 9 Ob 74/21d, 27.01.2022
- Anders als bei den Personengesellschaften vor der Handelsrechtsreform sind bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts damit die einzelnen Gesellschafter als Träger der die Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffenden Rechte und Pflichten Mitmieter des Geschäftslokals.OGH 6 Ob 117/13v, 09.09.2013
- Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt. Zurechnungssubjekte der Rechte und Pflichten sind vielmehr deren Gesellschafter, die auch Vertragspartner des Dritten sind.OGH 1 Ob 266/99w, 22.02.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 216/17a, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1175 · Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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