Sind wir eine Gesellschaft, obwohl wir nie etwas vereinbarten?
betrifft Gesellschafter, Ehegatten, Unternehmer, Lebensgefährten
Das lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilen. Arbeiten zwei oder mehr Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammen, kann dadurch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstehen. An diesen gemeinsamen Zweck werden dabei keine allzu strengen Anforderungen gestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ob durch das Zusammenwirken zweier oder mehrerer Personen schlüssig eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet wurde, kann immer nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gesellschaftsvertrag zwischen Ehegatten.OGH 5 Ob 226/05d, 18.10.2005
- Wobei keine allzustrengen Maßstäbe an den gemeinschaftlich verfolgten Zweck der Gesellschaft anzulegen sind.OGH 8 Ob 707/89, 12.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 32/17t, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- ABGB § 1175 · Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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