Was sind mehrere Anwälte, die eine gemeinsame Kanzlei führen?
betrifft Rechtsanwälte, Freiberufler, Gesellschafter
Rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wobei die Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein kann. Das gilt auch für eine bloße Bürogemeinschaft, bei der nur Räume und Personal geteilt werden. Ob dabei ein Gewinn erzielt wird, spielt keine Rolle; es genügt, dass die Zusammenarbeit den Betrieben nützt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Der Zusammenschluß mehrere Rechtsanwälte zu einer sogenannten Kanzleigemeinschaft stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. Dabei sind die verschiedenartigsten Gestaltungen möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch eine Regiegemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, weil es sich hier um mehrere Berufsgenossen zur gemeinsamen Förderung ihrer Betriebe durch Gemeinsamkeit des Lokales und Personals vereinigen. Dass diese Gesellschaft keine Erträgnisse erzielen kann, ist bedeutungslos, weil die Absicht zur Erreichung eines Betriebsgewinnes nicht Voraussetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, sondern diese nur wirtschaftsfördernd sein muss.OGH 3 Bkd 4/01, 25.11.2002
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 341/93, 02.02.1994
- Hier: RegiegemeinschaftOGH 9 ObA 341/93, 02.02.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 216/17a, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1175 · Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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