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Was macht aus einer Zusammenarbeit eine Gesellschaft?

betrifft Partner, Gesellschafter, Lebensgefährten, Unternehmer
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten wenigstens eine lose gemeinsame Organisation besteht. Außerdem muss jeder Partner ein Recht haben, auf die gemeinsamen Angelegenheiten einzuwirken.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Das Vorliegen einer wenigstens losen Gemeinschaftsorganisation und eines Einwirkungsrechtes jedes Partners ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Gesellschaft nach § 1175 ff ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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