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Kann ich als Mitgesellschafter zugleich Arbeitnehmer sein?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Ein Gesellschafter kann gleichzeitig Arbeitnehmer der Gesellschaft sein, auch als Geschäftsführer. Entscheidend ist, wie stark er persönlich abhängig ist; das hängt vom Umfang seiner Beteiligung ab. Wer beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft hat, gilt nicht als Arbeitnehmer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ein Gesellschafter kann gleichzeitig auch Arbeitnehmer der Gesellschaft sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung durch Geschäftsführer

Nein. Wer als Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertritt, gilt für den Kündigungsschutz der Betriebsverfassung nicht als Arbeitnehmer. Eine Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung nach diesen Regeln steht ihm daher nicht offen. Dasselbe gilt für leitende Angestellte mit maßgebendem Einfluss.

günstig für Arbeitgeber Eingliederung in einen fremden Betrieb

Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

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