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Muss mich die Firma schon vor Vertragsabschluss warnen?

günstig für Auftraggeber betrifft Bauherren, Auftraggeber, Unternehmer, Konsumenten
Die Warnpflicht ist eine Pflicht des Unternehmers, die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Sie kann schon vor Abschluss des Vertrags bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Warnpflicht ist eine werkvertragliche Interessenwahrungspflicht des Unternehmers, die auch schon in contrahendo bestehen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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