Muss mich der Handwerker warnen, obwohl ich Fachmann bin?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Werkunternehmer, Baufirmen
Die Pflicht des Unternehmers, den Auftraggeber zu warnen, besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Auftraggeber selbst fachkundig ist. Sie entfällt also nicht deshalb, weil Sie sich auskennen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (67 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Die Warnpflicht des Unternehmers nach § 1168a ABGB besteht grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen Besteller (so auch schon SZ 35/73).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die von der Klägerin bei der Rechnungsprüfung eingehaltene Vorgangsweise, den Skontoabzug nur von der um die Anzahlungsrate verringerten Teilrechnungssumme zu berechnen, beruhte auf konkreten Vorgaben der Beklagten, nämlich dem von ihr als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellten Berechnungsblatt. Diese Vorgaben standen auch nicht in Widerspruch mit der zugrundeliegenden Vereinbarung zwischen der Beklagten und dem rechnungslegenden Unternehmen. Eine Warnpflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten bestand daher nicht.OGH 8 Ob 36/21h, 29.06.2022
- Aufteilung der Haftung im Verhältnis 1:1 bei Planungsfehler seitens des Bestellers und Unterlassung des Hinweises auf diesen durch den Unternehmer bei gemeinsam durchgeführter Planung.OGH 10 Ob 205/01x, 12.02.2002
- Bei Verletzung der Warnpflicht durch den Werkunternehmer (§ 1168a ABGB) kann den sachkundigen Besteller ein Mitverschulden treffen.OGH 3 Ob 262/00a, 21.03.2001
- Der bloße Sachverstand des Bestellers allein reicht aber nicht aus, den Unternehmer von seiner Warnpflicht zu befreien.OGH 7 Ob 515/91, 18.04.1991
- Sie entfällt aber dann, wenn sich der Besteller selbst von der Untauglichkeit des Stoffes oder der Unrichtigkeit der Anweisung überzeugen kann.OGH 5 Ob 580/90, 26.06.1990
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- Wenn die Grundsätze zum selbstverständlichen Wissensstand eines befugten Gewerbetreibenden gehören und damit zu rechnen ist, dass das Produkt durch solche Personen oder unter ihrer Heranziehung Verwendung findet, so entfällt die Warnpflicht. Unklarheiten gehen zu Lasten des Unternehmers.OGH 3 Ob 532/90, 25.04.1990
- Darf der Unternehmer aber davon ausgehen, dass der Besteller über Mängel seiner Sphäre durchaus Bescheid weiß und das Risiko der Werkerstellung dennoch übernimmt, so wird er sogar zur Gänze entlastet.OGH 4 Ob 606/87, 15.12.1987
- Gilt auch für den Bereich des Kaufvertrages.OGH 1 Ob 603/84, 27.06.1984
- An ihre Erfüllung ist vor allem dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Sicherheit des Bestellers droht (hier: Einstellung einer Skibindung).OGH 4 Ob 549/79, 29.04.1980
- Oder doch sachverständig beratenen Besteller.OGH 5 Ob 506/77, 12.07.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 67.
- OGH 9 Ob 126/25g, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 33/21k, 24.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/17k, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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