Muss der Handwerker das Material vorher genau untersuchen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- „Offenbar“ iSd § 1168a ABGB ist eine unrichtige Anweisung, ein untauglicher Stoff oder eine sonstige Gefahr des Misslingens des Werks aus Gründen in der Bestellersphäre, wenn der Unternehmer dies nach der von ihm zu erwartenden Sachkenntnis – nach dem objektiven Maßstab des § 1299 ABGB – erkennen konnte.OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025
- Dass das Gesetz auf das Misslingen wegen offenbarer Untauglichkeit abstellt, bedeutet nicht, dass dem Unternehmer die Untauglichkeit "in die Augen fallen" müsste.OGH 1 Ob 29/04b, 23.11.2004
- Der Unternehmer hat die Anweisung des Auftraggebers "durchzudenken" und dabei jedenfalls jene Ausführungsunterlagen beziehungsweise Weisungen zu überprüfen, die Grundlage für das Gelingen des von ihm herzustellenden Werkes sind.OGH 10 Ob 205/01x, 12.02.2002
- Die Warnpflicht des Unternehmers gegenüber dem Besteller besteht auch dann, wenn sich erst im Zuge der Arbeiten herausstellt, dass ein zunächst unbekannter Fehler des "Stoffs" tatsächlich vorliegt.OGH 1 Ob 170/01h, 17.08.2001
- Der Werkunternehmer ist als Fachunternehmer verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse (hier: über die Dichtheitsbeschaffenheit der Domschächte) zu beschaffen beziehungsweise die erstbeklagte Partei oder deren Auftraggeber zu warnen, (hier: dass bei der letztlich gewählten Ausführung des Werks Öl ins Erdreich beziehungsweise Grundwasser gelangen könnte).OGH 1 Ob 178/00h, 19.12.2000
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- Das Ausmaß der Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben und Weisungen des Werkbestellers richtet sich nach den Fachkenntnissen, die der Werkunternehmer zu vertreten hat und nach der Zumutbarkeit der Durchführung solcher Prüfungsmaßnahmen.OGH 7 Ob 140/98h, 25.08.1998
- Ist die Untauglichkeit nicht erkennbar, obwohl die erforderliche und dem Stand der Technik entsprechende Prüfung vorgenommen wurde, so entfällt die Warnpflicht; dies folgt bereits aus der Verschuldensabhängigkeit der Warnpflichtverletzung.OGH 1 Ob 233/97i, 14.10.1997
- Kann aber der Unternehmer trotz besten Fachwissens nicht erkennen, daß der vom Besteller bestellte Stoff für eine von mehreren Arbeitsmethoden ungeeignet ist, dann ist die Wahl der ungeeigneten Methode das Risiko des Werkbestellers.OGH 4 Ob 582/89, 27.02.1990
- Zurückhalten der Ware, um das allfällige Auftreten von Mängel festzustellen (Hier: Geruchabbau des zur Lackierung des beigestellten Kartons ständig verwendeten Lösungsmittels) kann unter - vom Besteller verursachten - Zeitdruck verlangt werden.OGH 3 Ob 607/86, 10.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wer erst ein Unternehmen aufbaut, wird beim Gründungsgeschäft noch als Verbraucher behandelt und trifft daher keine kaufmännische Rügepflicht. Das gilt nicht nur für das allererste Geschäft, sondern für alle Geschäfte, die zur Aufnahme des Betriebs erforderlich sind.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.