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Muss der Unternehmer teure Untersuchungen auf eigene Kosten machen?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Werkunternehmer, Handwerker
Bei der Warnpflicht ist auch der wirtschaftliche Aufwand zu beachten. Umfangreiche, technisch schwierige und kostenintensive Untersuchungen, die zur eigentlichen Leistung und zum vereinbarten Entgelt in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, muss der Unternehmer nur anstellen, wenn das besonders vereinbart wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei der Frage des Ausmaßes der Warnpflicht darf der wirtschaftliche Aspekt nicht vernachlässigt werden; umfangreiche, technische schwierige und kostenintensive Untersuchungen, die zur eigentlichen Werkleistung und der Höhe des Werklohns nicht in einem vernünftigen Verhältnis stehen, muß der Unternehmer nur anstellen, wenn dies besonders vereinbart ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Information über das Anwaltshonorar

Ja. Der bloße Hinweis, dass ohne andere Vereinbarung ein angemessenes Honorar gebührt, genügt nicht. Als Verbraucher müssen Sie vor Ihrer Bindung klar und verständlich über den Preis informiert werden.

günstig für Konsument Überwälzung von Betreibungskosten

Grundsätzlich darf vereinbart werden, dass der säumige Vertragspartner die Kosten der Eintreibung trägt. Eine Klausel ist aber unzulässig, wenn sie ohne jede Unterscheidung sämtliche Kosten überwälzt. Sie tragen dann nämlich ein von vornherein unabschätzbares Risiko.

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