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Wann ist ein Anspruch so persönlich, dass er unübertragbar ist?

betrifft Gläubiger, Erben, Arbeitnehmer, Unterhaltsberechtigte
Dann, wenn sein Inhalt von der Person des Berechtigten bestimmt wird, sodass sich die Leistung bei einem Wechsel der Person selbst ändern würde. Beispiele sind Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag oder auf Unterhalt. Dass ein Anspruch mit dem Tod endet, macht ihn allein noch nicht unübertragbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Höchstpersönlich ist ein Anspruch, wenn sein Inhalt durch die Person des Berechtigten bestimmt wird, sodass durch den Wechsel dieser Person auch der Leistungsinhalt selbst eine Veränderung erfahren würde, wie etwa bei Arbeitsverträgen und Unterhaltsansprüchen. Dass der Anspruch mit dem Tod des Berechtigten oder bei Eintritt sonstiger Umstände erlischt, macht ihn noch nicht zu einem höchstpersönlichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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