Wann führen zwei Leute rechtlich gemeinsam ein Geschäft?
betrifft Gesellschafter, Partner, Unternehmer
Eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts liegt vor, wenn eine wenigstens lose gemeinsame Organisation für einen gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb vereinbart ist. Jeder Partner muss dabei zumindest in den wichtigsten Angelegenheiten mitreden oder mitwirken können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes liegt vor, wenn eine - sei es auch nur lose - Gemeinschaftsorganisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb vereinbart ist, die jedem Partner gewisse Einwirkungsrechte oder Mitwirkungsrechte, wenigstens in den wichtigsten Angelegenheiten gewährt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Führung einer Landwirtschaft.OGH 7 Ob 33/98y, 10.08.1998
- Hier: Gemeinschaftlicher Erwerb einer Liegenschaft und gemeinschaftliche Errichtung eines Einfamilienhauses zu einer nach Art einer Familie gemeinsamer Benützung durch die Streitteile als zu diesem Zweck konkludente Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.OGH 1 Ob 2342/96k, 15.12.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 38.
- OGH 4 Ob 94/25i, 29.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 32/17t, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1175 · Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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