Reicht es, wenn sich der Betreiber verkehrsgerecht verhalten hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein besonders sorgfältiger Seilbahnunternehmer lässt Transportflüge während eines Seilbahnbetriebs nicht zu (Sölden).OGH 2 Ob 112/10z, 22.06.2011
- Es muss alles vermieden werden, was zur Entstehung einer gefahrenträchtigen Situation führen könnte.OGH 2 Ob 210/09k, 24.08.2010
- Hier: Gestaltung des Aussteige- und Wegfahrbereichs einer Schleppliftbergstation.OGH 2 Ob 14/08k, 14.02.2008
- Die Einhaltung der gewöhnlichen Verkehrssorgfalt entschuldigt zwar den Fahrzeuglenker, führt aber noch nicht zur Befreiung von der Gefährdungshaftung.OGH 2 Ob 2178/96z, 24.09.1998
- Hier: SesselliftOGH 2 Ob 36/87, 25.08.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058317 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 37.
- OGH 2 Ob 152/23a, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 106/20h, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 77/16m, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EKHG §9 Abs2 C
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.