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Haftet mein Operateur auch für Fehler anderer Ärzte?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenhausträger
Ja. Zieht der operierende Arzt für die Vorbereitung Ihrer Operation andere Ärzte bei, die er in der Organisation der Operation leitet, haftet er auch für deren Fehler. Dass diese Ärzte wirtschaftlich selbständig sind, ändert daran nichts. Auch Spitalsangestellte können dabei für ihn tätig werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Der Belegarzt haftet für das schuldhafte und schadensursächliche Verhalten aller wirtschaftlich selbständigen Ärzte, die im Zuge der Operationsvorbereitung bestimmte, für die Erfüllung des Behandlungsvertrags unentbehrliche ärztliche Leistungen unter seiner Oberleitung in Fragen der Operationsorganisation erbringen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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