Haftet mein Operateur auch für Fehler anderer Ärzte?
günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenhausträger
Ja. Zieht der operierende Arzt für die Vorbereitung Ihrer Operation andere Ärzte bei, die er in der Organisation der Operation leitet, haftet er auch für deren Fehler. Dass diese Ärzte wirtschaftlich selbständig sind, ändert daran nichts. Auch Spitalsangestellte können dabei für ihn tätig werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Belegarzt haftet für das schuldhafte und schadensursächliche Verhalten aller wirtschaftlich selbständigen Ärzte, die im Zuge der Operationsvorbereitung bestimmte, für die Erfüllung des Behandlungsvertrags unentbehrliche ärztliche Leistungen unter seiner Oberleitung in Fragen der Operationsorganisation erbringen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass zwischen den Patienten und dem Belegspital ein Krankenhausvertrag besteht, schließt keineswegs aus, dass Spitalsangestellte als Erfüllungsgehilfen des Belegarztes agieren. Dies gilt nicht nur im Rahmen einer vom Belegarzt durchzuführenden Operation, sondern auch im Rahmen der Operationsvorbereitung, aber auch im Rahmen der Behandlung operationskausal auftretender Komplikationen. Ob im Einzelfall eine solidarische Haftung sowohl des Belegarztes als auch des Krankenhausträgers zu bejahen ist, hängt hiebei stets von den konkreten Umständen ab und lässt sich daher nicht generell beurteilen.OGH 8 Ob 103/09v, 29.09.2009
- Hier: Seilbahnunternehmen im Kartenverbund.OGH 4 Ob 251/06z, 16.01.2007
- In den letzten Jahren ist der erste Senat des Obersten Gerichtshofs vom Erfordernis der (fachlichen) Weisungsbefugnis überhaupt abgegangen (1 Ob 269/99m; 1 Ob 265/03g); der zweite Senat ist ihm gefolgt (2 Ob 226/05g). Nach diesen Entscheidungen kommt es nur darauf an, dass sich der Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedient, dagegen nicht auf die konkrete Ausgestaltung des zwischen dem Schuldner und dem Dritten (Gehilfen) bestehenden Innenverhältnisses.OGH 4 Ob 251/06z, 16.01.2007
- Der erkennende Senat hält daher weiterhin an den im Anästhesiefall entwickelten Leitlinien fest.OGH 1 Ob 265/03g, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 3 Ob 224/21v, 23.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 161/16g, 29.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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