Bekomme ich auch die Folgekosten eines Sachschadens ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die klagende Partei ihren "Primärschaden" nicht geltend macht, hat keine Auswirkung auf die Ersatzfähigkeit des Folgeschadens.OGH 1 Ob 168/01i, 29.01.2002
- Dass im Bereich der Folgeschäden ein weitgehender Schutz des bloßen Vermögens anerkannt ist, obwohl es für sich allein nicht geschützt wäre, erklärt sich daraus, dass bei Folgeschäden das Verhalten des Täters ohnehin schon wegen Verletzung anderer Güter rechtswidrig ist und der Schutz des Vermögens nicht erst über die Normierung zusätzlicher Verhaltenspflichten begründet werden muss.OGH 1 Ob 168/01i, 29.01.2002
- Die Verhaltensnormen, die die Gefährdung oder Beschädigung fremder absoluter Rechtsgüter verbieten, haben nicht nur den Schutz dieses Rechtsguts im Auge, sondern auch die Verhinderung weiterer Schäden des Rechtsinhabers.OGH 1 Ob 168/01i, 29.01.2002
- Der Schädiger, der in absolut geschützte Rechte eingreift, ist auch für die weiteren darauf zurückzuführenden Vermögensnachteile ersatzpflichtig.OGH 1 Ob 39/91, 18.12.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 160/23z, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
- ABGB § 1323
- ABGB § 1332
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ersetzt werden nur Nachteile an jenen Interessen, deren Schutz die verletzte Vertragspflicht bezweckte. Welche das sind, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Vertrags. Entscheidend ist also nicht allgemein, was noch vorhersehbar war, sondern was gerade dieser Vertrag abdecken sollte.
Nach dem Schutzzweck der Norm steht ein Ersatzanspruch nur dem unmittelbar Geschädigten zu. Ein Vermögensschaden ist nur dann zu ersetzen, wenn sich die Rechtswidrigkeit etwa aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der Verletzung absoluter Rechte oder aus dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz ergibt.