Werden mir alle Folgen einer Vertragsverletzung ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eignungsbefund eines RauchfangkehrersOGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
- Hier: Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einem als unrichtig bekannten Gutachten, mit dem unberechtigte zoll- und steuerrechtliche Vorteile erlangt werden sollten, und den nachträglich vorgeschriebenen Abgaben sowie den Vertretungskosten im Abgaben- und Finanzstrafverfahren verneint;OGH 6 Ob 217/22p, 30.08.2023
- Hier: Übergabe eines Steildaches entgegen dem Stand der Technik und der ÖNorm B 3417 ohne Anschlagpunkte, welche die Verwendung einer Absturzsicherung ermöglicht hätten: diese Anschlagpunkte dienen nicht nur dem Schutz von Professionisten, weshalb der Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Schaden, den der Kläger als Privatperson beim ungesicherten Betreten des Daches zwecks Reparatur erlitt, zu bejahen ist.OGH 8 Ob 136/22s, 16.12.2022
- Hier: Vermögensinteressen des Tierarztes vom vertraglichen Schutzbereich des Betreuungsvertrags des Tierhalters erfasst; Rechtswidrigkeitszusammenhang durch die Verletzung der Bezugsregelung bejaht.OGH 3 Ob 196/21a, 26.01.2022
- Wird der Zweck des zugrunde liegenden Behandlungsvertrags nachträglich erreicht, so können vom Vertragspartner behauptete Nachteile, die nach der Erreichung des vertraglichen Schutzzwecks eintreten, schon deshalb nicht mehr geltend gemacht werden; sie liegen also außerhalb des Schutzzwecks des Behandlungsvertrags bzw der sich daraus ergebenden verletzten Vertragspflicht.OGH 8 Ob 54/14w, 23.07.2014
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- Wirtschaftliche Belastungen aufgrund einer medizinischen Fehlleistung können nur dann schadenersatzrechtlich ersatzfähig sein, wenn der Schutz vor solchen Belastungen zum Schutzzweck der verletzten vertraglichen Arztpflicht gehörte. Die Schutzpflicht endet jedenfalls an der Grenze objektiver Voraussehbarkeit einer Gefährdung der Interessen des Vertragspartners des Arztes bzw der Klinik.OGH 8 Ob 54/14w, 23.07.2014
- Kein ausreichender Zusammenhang zwischen mangelhafter Vertragserfüllung und Mindestkörperschaftspflicht der Klägerin (GmbH), die nur wegen der Prozessführung nicht gelöscht werden konnte.OGH 9 Ob 65/12t, 24.04.2013
- Hier: zeitwidrige Arbeitgeberkündigung.OGH 9 ObA 10/12d, 22.08.2012
- Hier: Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs besteht keine Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft beauftragten Sachverständigen für Fehlangaben zur Art der Wasserversorgung, wenn diese ohne nennenswerten Einfluss auf den Verkehrswert der Liegenschaft war.OGH 1 Ob 78/07p, 14.08.2007
- Hier: Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs gebührt dem Bestandgeber kein Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtung der Bestandnehmerin (eines Einzelunternehmens) zur Bekanntgabe der Unternehmensveräußerung vor dem 1. Jänner 1982 (Inkrafttreten des § 12 Abs 3 MRG).OGH 8 Ob 149/03z, 27.05.2004
- Derjenige, der die Verletzung einer Vertragspflicht leugnet und dadurch die Einlassung seines Vertragspartners in einen Rechtsstreit provoziert, haftet für die aus dieser Prozessführung entstehenden Schäden, denn bei richtigem Verständnis des Vertragszwecks liegt in einer solchen Vorgangsweise die Verletzung vertraglicher Interessen des Vertragspartners.OGH 1 Ob 170/01h, 17.08.2001
- Welche die geschützten Interessen sind, ist aus dem Sinn und Zweck des Vertrags im Wege der Auslegung zu ermitteln; anstelle der verallgemeinerten schematisierenden Betrachtung im Sinne der Adäqanztheorie tritt eine am konkreten Vertrags- oder Normzweck ausgerichtete individualisierende Betrachtung.OGH 7 Ob 189/98i, 14.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 32.
- OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 103/24i, 19.11.2024
- OGH 5 Ob 233/23k, 29.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 82/23d, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich vertragswidrig verhält, muss jenen Schaden ersetzen, den er verursacht hat und der auch vorhersehbar war. Verursacht ist jeder Umstand, ohne den der Schaden nicht eingetreten wäre.
Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.