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Werden mir alle Folgen einer Vertragsverletzung ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Vertragsparteien, Geschädigte, Unternehmer, Konsumenten
Nein. Ersetzt werden nur Nachteile an jenen Interessen, deren Schutz die verletzte Vertragspflicht bezweckte. Welche das sind, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Vertrags. Entscheidend ist also nicht allgemein, was noch vorhersehbar war, sondern was gerade dieser Vertrag abdecken sollte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wer eine Vertragspflicht verletzt, haftet seinem Vertragspartner gegenüber nur insoweit für daraus entstehende Schäden, als die geschädigten Interessen in der Richtung der übernommenen Pflichten liegen. Es müssen also gerade jene Interessen verletzt werden, deren Schutz die übernommene Vertragspflicht bezweckte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 32.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Schaden durch Vertragsverletzung

Wer sich vertragswidrig verhält, muss jenen Schaden ersetzen, den er verursacht hat und der auch vorhersehbar war. Verursacht ist jeder Umstand, ohne den der Schaden nicht eingetreten wäre.

günstig für Geschädigter Folgeschäden nach einer Eigentumsverletzung

Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.

Verwandte Fragen

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