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Wer haftet, wenn beim Graben ein Kabel beschädigt wird?

günstig für Geschädigter betrifft Bauunternehmer, Baggerführer, Bauherren, Versorgungsunternehmen, Anrainer
Wer Erdarbeiten durchführt, muss sich vorher bei den Versorgungsunternehmen erkundigen, wo Leitungen verlaufen, und sich bei Bedarf durch Suchgrabungen Gewissheit verschaffen. Unterbleibt das, haftet der Bauführer für den Schaden. Hat dagegen das Versorgungsunternehmen die Lage der Kabel falsch angegeben, entfällt die Haftung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (20 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Zur Ersatzpflicht des Baumeisters für die Beschädigung eines Telephonkabels bei Bauarbeiten (Erdarbeiten).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038090 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Stromausfall durch beschädigtes Kabel

Nein, wenn Sie mit dem Schädiger in keinem Vertragsverhältnis stehen. Der Schaden, der Ihnen als Strombezieher durch die Beschädigung des Kabels entsteht, gilt als bloß mittelbar. Das gilt sogar dann, wenn über dieses Kabel ausschließlich Sie mit Strom versorgt werden.

günstig für Schädiger Schaden durch Beschädigung fremder Leitungen

Nein, in der Regel nicht. Wird ein Kabel beschädigt, das nicht Ihnen gehört, ist Ihr Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, der nicht ersetzt wird. Anders kann es sein, wenn Sie in den Schutzbereich eines Vertrags einbezogen sind, etwa als Strombezieher, dessen Geräte durch die Beschädigung eines Verteilerschranks kaputtgehen.

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