Wer haftet, wenn der Bagger ein Erdkabel beschädigt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verschulden mangels ausreichender Leitungsorganisation und Überwachungsorganisation an der Arbeitsstelle.OGH 6 Ob 656/79, 29.08.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 34/17i, 24.10.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1299
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie mit dem Schädiger in keinem Vertragsverhältnis stehen. Der Schaden, der Ihnen als Strombezieher durch die Beschädigung des Kabels entsteht, gilt als bloß mittelbar. Das gilt sogar dann, wenn über dieses Kabel ausschließlich Sie mit Strom versorgt werden.
Nein, in der Regel nicht. Wird ein Kabel beschädigt, das nicht Ihnen gehört, ist Ihr Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, der nicht ersetzt wird. Anders kann es sein, wenn Sie in den Schutzbereich eines Vertrags einbezogen sind, etwa als Strombezieher, dessen Geräte durch die Beschädigung eines Verteilerschranks kaputtgehen.