Gilt die kurze Frist meines Steuerberaters auch für mich?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126231 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 136/21b, 21.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 243/16s, 10.02.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die kurze Frist von drei Jahren gilt für Forderungen eines Betriebs auf Bezahlung gelieferter Waren oder erbrachter Arbeiten. Will das Unternehmen dagegen einen Teil der eigenen Leistung zurück, weil es zu viel geliefert hat, gilt diese kurze Frist nicht.
Sie können mit Ihrem Vertragspartner vereinbaren, dass ein Anspruch früher verjährt, als es das Gesetz vorsieht. Eine solche Verkürzung der Verjährungsfrist ist zulässig.