Welche Vorteile werden mir vom Schadenersatz abgezogen?
betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Versicherungen, Schädiger
Abgezogen wird ein Vorteil, der durch dasselbe Ereignis entstanden ist und eine Förderung des verletzten Rechtsguts oder der verletzten Vertragspflicht bedeutet. Der Vorteil wird nur bei jenem Anspruch berücksichtigt, mit dem er sachlich und zeitlich zusammenhängt. Ein nach einer Umschulung höheres Einkommen wird daher nicht vom früheren Verdienstentgang abgezogen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ein Vorteil ist die für den Geschädigten günstige Veränderung, die sich beim Vergleich der Lage nach vollzogener, allein die nachteiligen Veränderungen erfassender Ersatzleistung mit der Lage, wie sie ohne das schädigende Ereignis bestünde, ergibt. Ein durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bedingter Vorteil ist auszugleichen, wenn er eine Förderung des verletzten Rechtsgutes oder der verletzten Vertragspflicht bedeutet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Trauerschmerzensgeld bei Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen.OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016
- Die Berücksichtigung von Vorteilen kommt nur gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen in Betracht. Ein - durch eine wegen der Unfallsfolgen notwendige Umschulung - allenfalls künftig erzielbares höheres Einkommen ist mit dem früheren Schaden wegen Verdienstentganges nicht zeitlich, hinsichtlich der Umschulungskosten auch nicht sachlich kongruent.OGH 2 Ob 255/00i, 28.09.2000
- In Betracht kommt allerdings nur die Berücksichtigung von Vorteilen gegenüber sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüchen: Entspringen einem Schadensereignis mehrere Ersatzansprüche - etwa auf Ersatz des Schmerzengeldes, der Reparaturkosten, des Verdienstentgangs, auf Erstattung der Heilungskosten oder der Aufwendungen für eine Vermehrung der Bedürfnisse -, so sind Vorteile nur auf jenen Schaden anzurechnen, mit dem sie im engeren Zusammenhang stehen.OGH 8 Ob 72/87, 23.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 34/20s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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