Wird mir ein späterer Vorteil vom Schadenersatz abgezogen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Kongruenz verneint: Als Einzelentscheidungen zu beurteilende Erwerbsvorgänge, die keinem von Anfang an bestandenen Gesamtanlagekonzept folgten und nicht im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags vorgenommen wurden.OGH 7 Ob 106/19t, 16.12.2019
- Hier sachliche Kongruenz verneint: Keine Anrechnung erst künftiger Pensionsleistungen bei vom Schädiger verschuldeter SV-Beitragspflicht.OGH 9 Ob 22/19d, 15.05.2019
- Der anzurechnende Vorteil muss ebenso wie der entsprechend zu kürzende Schadenersatzanspruch äquivalent-kausal und nach dem Grundsatz der Korrespondenz oder Kongruenz von Vor- und Nachteilen sachlich und zeitlich kongruent sein.OGH 7 Ob 298/02b, 02.04.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 14.
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 56/23t, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 104/21h, 18.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 231/21p, 31.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 70/20p, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.