Wer muss beweisen, dass der Weg mangelhaft war?
günstig für Wegehalter betrifft Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Wegehalter
Sie selbst. Wer wegen des mangelhaften Zustands einer Straße oder eines Weges Ersatz fordert, muss beweisen, dass dieser Zustand objektiv mangelhaft war.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.04.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Für den objektiv mangelhaften Zustand der Straße ist der Geschädigte beweispflichtig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 39/17d, 19.04.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1319a
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