Was verliere ich, wenn ich Mängel als Firma zu spät rüge?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 05.03.2019 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind von § 377 Abs 2 UGB hingegen nicht erfasst; sie können also trotz Rügeversäumnis nach den Grundsätzen der Vertragshaftung geltend gemacht werden.OGH 1 Ob 6/19t, 05.03.2019
- Bei versäumter Rüge gehen nicht nur die Gewährleistungsansprüche des Käufers, sondern auch vertragsrechtliche Ansprüche auf Ersatz der aus der Mangelhaftigkeit einer Ware entstandenen Schäden verloren.OGH 8 Ob 166/08g, 23.02.2009
- Verlust aller aus dem Mangel abgeleiteten Rechte.OGH 1 Ob 555/95, 30.01.1996
- Schäden, die ihren Grund in der Beschaffenheit der genehmigten Waren haben.OGH 6 Ob 690/84, 22.11.1984
- Gilt nicht für unbewegliche Sachen.OGH 5 Ob 690/83, 28.02.1984
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- Dies gilt auch für die IrrtumsanfechtungOGH 1 Ob 599/78, 26.04.1978
- Gilt nicht für den reinen Werkvertrag.OGH 2 Ob 170/71, 29.06.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 1 Ob 6/19t, 05.03.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 377 · Mängelrüge
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht immer. Geht der Verkäufer sachlich auf Ihre Mängelrüge ein, ohne auf deren Verspätung hinzuweisen, verzichtet er damit schlüssig darauf, sich später auf die versäumte Frist zu berufen. Ob ein solcher schlüssiger Verzicht anzunehmen ist, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Haben Sie den Mangel rechtzeitig angezeigt, bleibt Ihnen das Recht erhalten, Ansprüche daraus zu erheben. Wie lange Sie dafür Zeit haben, richtet sich dann nach dem Verjährungsrecht, das auf Ihren Vertrag anzuwenden ist.