Zum Inhalt springen

Kann sich der Verkäufer auf meine späte Mängelrüge berufen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Hat der Verkäufer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder verursacht, kann er sich nicht darauf berufen, dass Sie den Mangel zu spät angezeigt haben. Das gilt auch, wenn er den Mangel aus grober Sorglosigkeit selbst nicht erkannt hat oder wenn ihm grob fahrlässig entgangen ist, dass Sie davon nichts wussten und sonst anders abgeschlossen hätten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Die Wortfolge "vorsätzlich oder grob fahrlässig" in § 377 Abs 5 UGB bezieht sich sowohl auf "verschweigen" als auch auf "verursachen". Der Verkäufer kann sich daher nicht auf eine unterbliebene Rüge berufen, wenn er den Mangel selbst grob fahrlässig nicht erkannt und deshalb verschwiegen hat, oder wenn er den Mangel kannte, ihm aber aufgrund grober Fahrlässigkeit verborgen blieb, dass der Käufer davon keine Kenntnis hatte und den Vertrag sonst womöglich nicht oder anders geschlossen hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Versäumte Mängelrüge unter Unternehmern

Sie verlieren nicht nur den Anspruch auf Gewährleistung, sondern auch den Schadenersatz wegen der mangelhaften Ware. Damit gehen alle Rechte verloren, die Sie aus dem Mangel ableiten. Ansprüche wegen Schäden, die der Mangel an anderen Sachen anrichtet, bleiben Ihnen dagegen erhalten. Beim reinen Werkvertrag und bei unbeweglichen Sachen gilt diese Rügepflicht nicht.

günstig für Verkäufer Gewährleistungsverzicht bei verborgenen Mängeln

Ja. Sie können auch auf Ansprüche wegen verborgener Mängel wirksam verzichten; ein umfassender Verzicht erfasst grundsätzlich sogar Mängel bei gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Nicht erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, und im Zweifel wird ein solcher Verzicht eng ausgelegt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verspätete Mängelrüge und Verbesserungszusage
Vertragsrecht · Verschwiegener Mangel und Mängelanzeige
Vertragsrecht · Verzicht auf Einwand der verspäteten Mängelrüge
Vertragsrecht · Zurückweisung einer verspäteten Mängelrüge