Zum Inhalt springen

Wen klage ich, wenn ein Verband den Weg erhält?

günstig für Gemeinde betrifft Geschädigte, Gemeinden, Gemeindeverbände, Wegbenützer
Überträgt eine Gemeinde ihre Pflichten als Straßenerhalter auf einen Gemeindeverband, ist nicht mehr die Gemeinde für den Weg verantwortlich, sondern der Verband. Ansprüche wegen eines mangelhaften Weges richten sich dann gegen ihn.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Überträgt eine Gemeinde ihre Pflichten als Straßenerhalter auf einen Gemeindeverband, ist die Gemeinde nicht mehr Wegehalterin im Sinne des § 1319a ABGB. Diese Rechtsstellung kommt vielmehr dem Gemeindeverband an deren Stelle zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Straßenerhalter und Amtshaftung
Wohnungseigentum · Wegerhaltung und Schneeräumung als Verwaltung
Schadenersatz · Wegehalter und selbständiger Unternehmer
Schadenersatz · Wegehalter und beauftragtes Unternehmen
Schadenersatz · Grobe Fahrlässigkeit beim Wegehalter