Haftet der Wegehalter für eine beauftragte Firma?
günstig für Wegehalter betrifft Wegbenützer, Geschädigte, Gemeinden, Wegehalter, Unternehmer
Übernimmt jemand die Aufgaben des Wegehalters wie ein selbständiges Unternehmen mit eigenem Verantwortungsbereich, zählt er nicht mehr zu den Leuten des Wegehalters. Der Wegehalter setzt die Maßnahmen dann nicht selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Werden die Aufgaben des Wegehalters durch jemanden besorgt, der wie ein selbständiger Unternehmer einen eigenen Organisationsbereich und Verantwortungsbereich begründet, so gehört er nicht mehr zu den "Leuten" des Wegehalters. In einem solchen Fall trifft ja nicht der Wegehalter die an sich in seinen Verantwortungsbereich fallenden Maßnahmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gemeindeverband nach dem Oö GemVG.OGH 2 Ob 216/24i, 25.03.2025
- Hier: Unterlassene fachkundige Überprüfung einer Schweißarbeit an einer Leitschiene.OGH 2 Ob 70/13b, 25.04.2013
- Er haftet daher nach den allgemeinen Schadenersatzregeln.OGH 2 Ob 231/12b, 21.02.2013
- Hier: Grob fahrlässige Verletzung der Überwachungspflicht.OGH 2 Ob 151/01x, 28.06.2001
- In diesem Fall haftet der Wegehalter nur, wenn er den Unternehmer nicht sorgfältig ausgewählt oder eine Überwachungspflicht verletzt hat.OGH 2 Ob 151/01x, 28.06.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Wohnungseigentümer, die den Winterdienst abwechselnd selbst besorgen, sind "Leute" des Halters im Sinne des § 1319a ABGB; selbständigen Unternehmern mit eigenem Organisations- und Verantwortungsbereich können sie nicht gleichgestellt werden.OGH 5 Ob 283/99z, 09.11.1999
- Er haftet daher nach den allgemeinen Schadenersatzregeln, also selbst für leichte Fahrlässigkeit.OGH 2 Ob 147/99b, 20.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 2 Ob 216/24i, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 102/19z, 23.05.2019
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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