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Haftet der Wegehalter für eine beauftragte Firma?

günstig für Wegehalter betrifft Wegbenützer, Geschädigte, Gemeinden, Wegehalter, Unternehmer
Übernimmt jemand die Aufgaben des Wegehalters wie ein selbständiges Unternehmen mit eigenem Verantwortungsbereich, zählt er nicht mehr zu den Leuten des Wegehalters. Der Wegehalter setzt die Maßnahmen dann nicht selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Werden die Aufgaben des Wegehalters durch jemanden besorgt, der wie ein selbständiger Unternehmer einen eigenen Organisationsbereich und Verantwortungsbereich begründet, so gehört er nicht mehr zu den "Leuten" des Wegehalters. In einem solchen Fall trifft ja nicht der Wegehalter die an sich in seinen Verantwortungsbereich fallenden Maßnahmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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