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Muss der Liftbetreiber jede Unebenheit auf der Piste absichern?

günstig für Pistenhalter betrifft Skifahrer, Pistenhalter, Liftbetreiber, Verletzte
Wer eine Piste befährt, muss kontrolliert fahren, die Abfahrt beobachten und das Tempo dem Gelände anpassen. Er muss mit den auf Pisten häufigen Geländehindernissen und ungünstigen Schneeverhältnissen rechnen. Für Verhältnisse, die auf einer Piste nicht ungewöhnlich sind, sind keine Sicherungsmaßnahmen nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Pistenfahrer - welcher ja zu einer kontrollierten Fahrweise verpflichtet ist und die Abfahrt sowie die Einhaltung einer den Geländeverhältnissen angepaßten Geschwindigkeit genau zu beobachten hat -, muß mit den häufig auf Pisten vorkommenden Geländehindernissen und ungünstigen Schneeverhältnissen rechnen. Verhältnisse und Zustände, die auf Pisten durchaus nicht ungewöhnlich sind, erfordern keine Sicherungsvorkehrung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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