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Kann ich etwas kaufen, das es noch gar nicht gibt?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Bauträger, Wohnungskäufer, Konsumenten
Sie können auch eine Sache kaufen, die noch nicht existiert, etwa ein Haus, das erst auf dem Grundstück gebaut wird. Ein solcher Kaufvertrag ist gültig. Dasselbe gilt für Verträge, die einem Kauf ähnlich sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Auch Sachen, die überhaupt noch nicht existieren, können gültiges Objekt von Kaufverträgen sein (zB ein auf der gekauften Parzelle erst zu errichtendes Haus). Derselbe Grundsatz gilt auch für einen Vertrag sui generis, der einem Kaufvertrag ähnlich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023320 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ungültiger Kaufvertrag trotz Eintragung

Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

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