Kann ich den Grundstückskauf einklagen, obwohl die Genehmigung fehlt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage des Legatars gegen den Vermächtnisschuldner.OGH 2 Ob 128/22w, 06.09.2022
- Jedoch nicht auf Erfüllung des Vertrages.OGH 4 Ob 261/99g, 19.10.1999
- Auf Zuhaltung des Vertrages und insbesondere auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde.OGH 7 Ob 522/88, 25.02.1988
- Hier: Bei einem durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung aufschiebend bedingten Kaufvertrag kann der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises vor Eintritt der Bedingung auch bei Vereinbarung eines vor dem Bedingnungseintritt gelegenen Zahlungstermines nicht geltend gemacht werden.OGH 7 Ob 646/87, 24.09.1987
- Notwendige behördliche Genehmigungen stellen bloß Bedingungen dar, deren Eintritt bei der Exekutionsführung gemäß § 7 Abs 2 EO nachzuweisen sein wird.OGH 1 Ob 686/81, 16.12.1981
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Geltendmachung eines Vorkaufsrechtes.OGH 6 Ob 249/72, 14.12.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 10 Ob 43/25h, 16.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.