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Muss ein Liftbetreiber Gefahrenstellen im Liftbereich absichern?

günstig für Schifahrer betrifft Schifahrer, Liftbetreiber, Pistenhalter
Ja. Wer den Schiverkehr im unmittelbaren Bereich einer künstlichen oder natürlichen Gefahrenquelle eröffnet oder aufrechterhält, muss den Verkehr sichern und die nach der Verkehrsauffassung erforderlichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen treffen. Gemessen wird er dabei am Maßstab eines Fachmanns.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Zur Verkehrssicherungspflicht eines Schiliftunternehmers: Wer den Schiverkehr im unmittelbaren Bereich einer künstlichen und natürliche Gefahrenquelle eröffnet oder unterhält, hat die Pflicht zur Sicherung des Verkehrs und zur Ergreifung der nach der Verkehrsauffassung erforderlichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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