Muss der Liftbetreiber gefährliche Stellen der Lifttrasse absichern?
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Ja. Wer einen Skilift betreibt, muss gefährliche Stellen entlang der Lifttrasse sichern. Dazu gehört auch die Ausstiegsstelle eines Schlepplifts. Verletzt er diese Pflicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, haftet er dafür.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Verpflichtung des Unternehmers, der einen Skilift betreibt, zur Sicherung gefährlicher Stellen der Lifttrasse.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sicherung der Ausstiegsstelle eines Schlepplifts.OGH 2 Ob 2/18k, 22.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 2/18k, 22.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
- ABGB § 1311
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