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Muss der Liftbetreiber gefährliche Stellen der Lifttrasse absichern?

günstig für Skifahrer betrifft Skifahrer, Liftbetreiber, Gäste, Versicherer
Ja. Wer einen Skilift betreibt, muss gefährliche Stellen entlang der Lifttrasse sichern. Dazu gehört auch die Ausstiegsstelle eines Schlepplifts. Verletzt er diese Pflicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, haftet er dafür.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1968)

Verpflichtung des Unternehmers, der einen Skilift betreibt, zur Sicherung gefährlicher Stellen der Lifttrasse.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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