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Wie sicher muss ein Schlepplift sein?

günstig für Schifahrer betrifft Schifahrer, Liftbetreiber, Fahrgäste
Der Schleppliftunternehmer muss die Anlage, die er Ihnen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand halten. Die Anforderungen dürfen dabei nicht überspannt werden: Getroffen werden müssen nur jene Vorkehrungen, die nach Lage der Umstände und der Auffassung des Verkehrs vernünftigerweise zu erwarten sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

1.) Zu den Pflichten der Schleppliftunternehmer gehört es, die den Schifahrern entgeltlich zur Benützung zur Verfügung gestellte Schleppliftanlage in verkehrssicheren und gefahrlosem Zustand zu erhalten. 2.) Die dabei gestellten Anforderungen dürfen allerdings nicht überspannt werden. Zur Abwendung des Schadens müssen daher nur jene Vorkehrungen getroffen werden, die vernünftigerweise nach Lage der Umstände und der Auffassung des Verkehrs zu gewärtigen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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