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Haftet der Skilehrer für zu schweres Gelände?

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Nur bei einem krassen Missverhältnis. Die Auswahl eines bestimmten Geländes kann dem Schilehrer in der Regel nur dann als Verschulden angelastet werden, wenn zwischen dem Können der Schüler und dem Schwierigkeitsgrad des zu befahrenden Geländes ein krasses Missverhältnis besteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Auswahl eines bestimmten Geländes kann dem Skilehrer regelmäßig nur dann zum Verschulden zugerechnet werden, wenn zwischen dem skiläuferischen Können der Schüler und dem Schwierigkeitsgrad des zu befahrenden Geländes ein krasses Missverhältnis besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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