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Haftet der erfahrenste Teilnehmer automatisch für die ganze Gruppe?

günstig für Tourenführer betrifft Bergsteiger, Tourenteilnehmer, Führende, Vereine
Nein. Wer bei einer gemeinsamen Bergtour geübter oder erfahrener ist, wird nicht schon deshalb verantwortlich, weil er die Führung übernommen, die Tour geplant oder die Route ausgesucht hat. Dasselbe gilt für jemanden, der beim Betreten gefährlichen Geländes deutlich die Initiative ergreift. Eine übertriebene Sorgfaltspflicht ist dem Bergsteigen wesensfremd. Verantwortlichkeit kann sich aber aus der freiwilligen Übernahme von Pflichten ergeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Bei einem Zusammenschluß mehrerer Personen zu einer Bergtour kann der Mehrgeübte oder Erfahrene nicht allein deshalb verantwortlich gemacht werden, weil er die Führung übernommen, das Unternehmen geplant oder eine Route ausfindig gemacht hat; auch nicht eine Person, die innerhalb einer Gruppe hinsichtlich des Betretens von gefährlichem Gelände eine deutlich erkennbare Initiative entwickelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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