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Bleibt der Wegehalter für Auswahl und Aufsicht der Firma verantwortlich?

günstig für Geschädigter betrifft Fußgänger, Autofahrer, Gemeinde, Wegehalter, Unternehmer
Ja, aber nur dafür. Übernimmt ein selbständiger Unternehmer die Aufgaben mit eigenem Organisations- und Verantwortungsbereich, haftet der Wegehalter nur für eigenes Verschulden, etwa wenn er den Unternehmer nicht sorgfältig genug ausgewählt oder eine Überwachungspflicht verletzt hat. Dafür genügt schon leichte Fahrlässigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Werden die Aufgaben des Weghalters durch jemanden besorgt, der wie ein selbständiger Unternehmer einen eigenen Organisationsbereich und Verantwortungsbereich begründet, könnte der Wegehalter selbst dann nur bei eigenem Verschulden haften, wenn er etwa den Unternehmer nicht sorgfältig genug ausgewählt oder eine ihn treffende zusätzliche Überwachungspflicht verletzt hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des Frachtführers

Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

günstig für Schädiger Kosten für Ersatzkräfte nach Verletzung

Nein. Als Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Sie mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch. Sie können nur den entgangenen Gesellschaftsgewinn ersetzt verlangen, nicht aber die Kosten, die die Gesellschaft für Ersatzkräfte getragen hat.

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