Bleibt der Wegehalter für Auswahl und Aufsicht der Firma verantwortlich?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gemeindeverband nach dem Oö GemVG.OGH 2 Ob 216/24i, 25.03.2025
- Da sich das dem Wegehalter in § 1319a Abs 1 ABGB gewährte Haftungsprivileg nur auf die Herbeiführung des mangelhaften Zustands des Weges bezieht, genügt zur Begründung der Haftung wegen eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens schon leichte Fahrlässigkeit.OGH 2 Ob 217/08p, 29.04.2009
- Hier: Übertragung der mit dem Bau einer Bundesstraße verbundenen gesetzlichen Verhaltenspflichten auf einen selbständigen Unternehmer im Wege eines Bundesgesetzes.OGH 1 Ob 34/93, 25.01.1994
- Im übrigen hat der mit den erforderlichen Arbeiten betraute Unternehmer zu haften, und zwar ohne das im § 1319a ABGB normierte Haftungsprivileg.OGH 8 Ob 66/86, 12.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 216/24i, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 102/19z, 23.05.2019
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.
Nein. Als Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Sie mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch. Sie können nur den entgangenen Gesellschaftsgewinn ersetzt verlangen, nicht aber die Kosten, die die Gesellschaft für Ersatzkräfte getragen hat.