Zum Inhalt springen

Muss ich beim Rodeln auf Sicht fahren?

günstig für Bahnbetreiber betrifft Rodler, Schifahrer, Bahnbetreiber
Ja. Das Gebot, auf Sicht zu fahren, gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei der Ausübung von Sportarten, beim Schifahren und besonders beim Rodeln. Eigene Regeln gelten nur für wettkampfmäßige Sportveranstaltungen. Sie sind dabei in erster Linie selbst für Ihre Sicherheit verantwortlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 15.05.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Verpflichtung, auf Sicht zu fahren, ist nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei der Ausübung verschiedener Sportarten, wie beim Schifahren (vgl 6 Ob 89/73 ua) aber insbesondere auch beim Rodeln zu beachten, soferne es sich nicht um wettkampfmäßiges Sportveranstaltungen handelt, für die eigene Regeln gelten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Fahren auf Sicht beim Schifahren
Schadenersatz · Fahren auf Sicht auf der Piste
Schadenersatz · Atypische Gefahren auf einer Rodelbahn
Schadenersatz · Fahren auf Sicht
Schadenersatz · Geschwindigkeit bei Blendung