Wie schnell darf ich fahren, wenn plötzlich ein Hindernis auftaucht?
betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Sie müssen auf Sicht fahren. Das heißt, Sie müssen Ihre Geschwindigkeit so einrichten, dass Sie beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig anhalten oder das Hindernis zumindest umfahren können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Der Fahrer hat auf Sicht zu fahren, das heißt seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stehen bringen oder zumindest das Hindernis umfahren kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschuldensteilung von 1:3 zu Lasten der Beklagten. Der Lenker des Beklagtenfahrzeugs beschleunigte - auf die Autobahn auffahrend - auf 180 km/h, leitete eine Notbremsung ein, lenkte nach rechts aus, sodass sein Fahrzeug ins Schleudern geriet, gegen eine Böschung und von dort wieder auf den ersten Fahrstreifen geschleudert wurde. Der Dienstnehmer der Klägerin hätte das Beklagtenfahrzeug spätestens aus einer Entfernung von 100 Meter wahrnehmen und anhalten oder selbst in einer Entfernung von 45 Meter noch ausweichen können.OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025
- Hier: Abblendlicht auf Autobahn.OGH 2 Ob 54/20k, 06.08.2020
- Auch auf Autobahnen.OGH 2 Ob 65/05f, 21.04.2005
- Hier: Silberne Radzierkappen auf der Autobahn.OGH 2 Ob 213/02s, 10.10.2002
- Auch auf Freilandstraßen.OGH 8 Ob 48/85, 12.09.1985
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Beim Auftauchen eines Hindernisses (hier: Stier auf der Fahrbahn) ist jedenfalls die Fahrgeschwindigkeit sofort zu vermindern.OGH 8 Ob 32/82, 29.04.1982
- Auch mit schwer wahrnehmbaren Hindernissen, etwa dunkel gekleideten Personen, muss gerechnet werden.OGH 11 Os 104/73, 07.12.1973
- Ein Kraftfahrer muss auch damit rechnen, dass sich ein unbeleuchtetes Hindernis auf der Fahrbahn befinden kann.OGH 2 Ob 155/67, 24.05.1967
- Befahren einer Brücke mit sichtbehinderndem 1,65 Meter hohen Betongeländer.OGH 11 Os 220/64, 22.10.1964
- Dies gilt in gleicher Weise für das verbaute und unverbaute Gebiet.OGH 9 Os 84/60, 17.05.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 42.
- OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 160/23b, 19.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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