Wo ist beim Schlepplift die Gefahr am größten?
günstig für Skifahrer betrifft Skifahrer, Liftbetreiber
Im Ausstiegsbereich. Dort zeigt sich die Betriebsgefahr eines Schlepplifts nach der Rechtsprechung in besonderer Weise. Für Unfälle bei der Benützung eines Schlepplifts kann der Betreiber daher einzustehen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Haftung für Unfall bei Benützung eines Schlepplifts.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Betriebsgefahr eines Schlepplifts manifestiert sich in besonderer Weise in dessen Ausstiegsbereich (so schon 2 Ob 59/00s, 2 Ob 14/08k).OGH 2 Ob 2/18k, 22.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 2/18k, 22.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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