Darf ich auf der Skipiste auf umsichtige Fahrweise der anderen vertrauen?
betrifft Skifahrer, Pistenbenützer, Unfallgeschädigte, Haftpflichtversicherte
Auch beim Skifahren dürfen Sie grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die anderen auf der Piste ordentlich und regelkonform verhalten. Sie müssen also nicht mit jedem denkbaren Fehlverhalten der übrigen Pistenbenützer rechnen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Der Vertrauensgrundsatz gilt auch beim Schifahren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Schifahren kann trotz des grundsätzlich geltenden Vertrauensgrundsatzes auf das verkehrsgerechte Verhalten von Kindern nicht bzw nur beschränkt vertraut werden. Auch in diesem Zusammenhang gilt aber, dass der Grundsatz der Rücksichtnahme auf andere Schifahrer nicht überspannt werden darf, um nicht das Schifahren überhaupt unmöglich zu machen.OGH 8 Ob 90/15s, 25.11.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 Ob 125/24a, 05.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 230/23v, 28.05.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 21/23w, 16.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Art. 3
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