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Muss der Schaden vorhersehbar sein, damit grobe Fahrlässigkeit vorliegt?

günstig für Schädiger betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vorarbeiter, Geschädigte
Ja. Grobe Fahrlässigkeit liegt nur vor, wenn jemand ungewöhnlich und auffallend sorglos handelt und der Schaden dabei als wahrscheinlich vorhersehbar war. Fehlt diese Vorhersehbarkeit, bleibt es bei leichter Fahrlässigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit: Als solches ist nur eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung zu werten, sofern der Schaden als wahrscheinlich vorhersehbar war. (Ein Dumptor, die in ein zur Beförderung von Schotter dienendes Kraftfahrzeug fuhr in eine Arbeitsgruppe. Der Partieführer dieser Gruppe wurde geklagt, weil er es versäumt hatte, den Weg für den Dumptor freizumachen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 57.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Vorhersehbarkeit von Verschulden und Ursache

Die Vorhersehbarkeit wird bei Verschulden und bei der Ursächlichkeit unterschiedlich beurteilt. Für Ihr Verschulden kommt es auf die Umstände des konkreten Falls an. Ein Schaden ist dagegen schon dann ausreichend verursacht, wenn die Ursache ganz allgemein geeignet war, ihn herbeizuführen, und das nicht außerhalb der menschlichen Erfahrung liegt.

günstig für Geschädigter Maßstab bei der Schadensminderung

Sie müssen den Schaden zwar möglichst gering halten. Vorwerfbar sind Ihnen dabei aber grundsätzlich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ein leichtes Versehen schadet Ihnen nicht.

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