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Kann die Kasse den Geschäftsführer vor dem Zivilgericht klagen?

günstig für Gläubiger betrifft Geschäftsführer, GmbH, Sozialversicherungsträger, Gläubiger
Ja. Der Sozialversicherungsträger darf Schadenersatz gegen den Geschäftsführer einer GmbH vor dem ordentlichen Gericht geltend machen, wenn dieser allgemeine Gläubigerschutzbestimmungen verletzt hat. Dass er die Beiträge auch über einen Haftungsbescheid im Verwaltungsweg hätte hereinbringen können, macht den Rechtsweg nicht unzulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 04.07.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Der ordentliche Rechtsweg zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen des Ausfalls an Sozialversicherungsbeiträgen, der zufolge der Verletzung allgemeiner Gläubigerschutzbestimmungen eintrat, ist auch dann nicht unzulässig, wenn der Sozialversicherungsträger mittels Erlassung eines Haftungsbescheids auch die öffentlich-rechtliche Ausfallshaftung nach § 67 Abs 10 ASVG für dieselben Beitragsschulden hätte realisieren können, weil der Geschäftsführer nach Eintritt der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen auch eine der durch § 67 Abs 10 ASVG sanktionierten spezifischen Handlungspflichten missachtete.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Sorgfaltspflicht des Gläubigers bei Insolvenzbekanntmachung

Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.

günstig für Schuldner Nichtiges Verfahren nach Insolvenzeröffnung

Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.

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