Ab wann läuft die Frist aus einer Mahnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 88/25m, 27.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 18/24y, 18.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung Ihres Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Fehlt es etwa noch an der Fälligkeit, läuft die Frist noch nicht.