Kann ich meinen Miteigentumsanteil einfach aufgeben?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Grundstückseigentümer
Nein. Ein schlichter Miteigentumsanteil kann ebenso wenig aufgegeben werden wie Wohnungseigentum. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Fall Interessen der übrigen Miteigentümer beeinträchtigt würden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Auch die Dereliktion von schlichtem Miteigentumsanteilen ist - so wie von Wohnungseigentum (5 Ob 197/02k) – unzulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Darauf, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich die Interessen der übrigen Miteigentümer beeinträchtigt werden könnten, kann es nicht ankommen.OGH 5 Ob 204/18p, 20.03.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 204/18p, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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