Rechtssatz RS0024792
Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1959)
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Bestimmung der Vereinsstatuten, wonach bei Austritt einer Sektion aus dem Gesamtverein alle vom Gesamtverein subventionierten Bauten und Anschaffungen in das Eigentum des Gesamtvereins fallen sollen (Österreichischer Touristenklub - Sektion Radenthein). Entschließungsfreiheit der Mitglieder.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Sittenwidriges Zustandekommen eines Beschlusses
Eigentum und Grundbuch · Bestandteil einer zusammengesetzten Sache
Vertragsrecht · Vereinssatzung und Verbraucherschutz
Vertragsrecht · Vertretungsmacht des Vereinsobmanns