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Muss die Vertragsauflösung wirklich an uns beide gehen?

günstig für Mieter betrifft Mitmieter, Leasingnehmer, Mitschuldner, Vermieter, Unternehmer
Sind mehrere Personen auf der Schuldnerseite eines Vertrags, muss die Erklärung, mit der der Vertrag aufgelöst oder von der zurückgetreten wird, allen von ihnen zugestellt werden. Es genügt nicht, sie nur an eine dieser Personen zu richten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Bei einer Personenmehrheit auf Schuldnerseite muß die Auflösungserklärung - ebenso wie eine etwaige Rücktrittserklärung nach § 918 ABGB - allen Schuldnern, hier also allen Leasingnehmern zugestellt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzins an einen Dritten abgetreten

Ja. Wurde der Mietzins an einen Dritten abgetreten, müssen Sie an diesen zahlen. Geraten Sie ihm gegenüber in Zahlungsverzug, darf der Vermieter den Vertrag genauso auflösen, wie wenn Sie an ihn selbst nicht gezahlt hätten.

günstig für Vermieter Kündigung bei gemeinsamer Miete

Ja, wenn Sie beide die Wohnung gemeinsam gemietet haben, wirkt die Kündigung auch gegen Sie. Anders ist es bei einer Kündigung wegen offener Miete: Dafür muss jeder Mitmieter eigens gemahnt werden.

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