Muss die Vertragsauflösung wirklich an uns beide gehen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geltendmachung eines Mietzinserhöhungsrechts (§ 46 Abs 2 MRG) gegenüber Mitmietern.OGH 5 Ob 101/25a, 05.08.2025
- Ist Leasingnehmerin eine Offene Gesellschaft, existiert keine Personenmehrheit auf Schuldnerseite; einer Zustellung auch an die einzelnen Gesellschafter bedarf es nicht.OGH 8 Ob 133/15i, 28.06.2016
- Hier: Kündigung eines Gemeinschaftskontos.OGH 4 Ob 179/02f, 19.11.2002
- Wird die Gestaltungserklärung nur einem von mehreren Schuldnern gegenüber abgegeben, so ist sie unwirksam, weil bei einemunteilbaren Schuldverhältnis Gestaltungsrechte wie Rücktritt und Kündigung nur gegen alle Mitschuldner wirken können.OGH 1 Ob 288/01m, 11.06.2002
- Der Leasinggeber kann die vor der - erst mit der Aufgabe der Auflösungserklärung gegenüber allen Leasingnehmern bewirkten - Auflösung des Leasingvertrags fällig gewordenen Leasingraten auch dann nicht aus dem Titel des Schadenersatzes fordern, wenn er gegenüber einem Leasingnehmer die Auflösung erklärt hat und ein Auflösungsgrund verwirklicht ist, der nach den Leasingbedingungen auch gegen den anderen Leasingnehmer wirkt.OGH 4 Ob 102/02g, 28.05.2002
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Leasingvertrag.OGH 4 Ob 102/02g, 28.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 101/25a, 05.08.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde der Mietzins an einen Dritten abgetreten, müssen Sie an diesen zahlen. Geraten Sie ihm gegenüber in Zahlungsverzug, darf der Vermieter den Vertrag genauso auflösen, wie wenn Sie an ihn selbst nicht gezahlt hätten.
Ja, wenn Sie beide die Wohnung gemeinsam gemietet haben, wirkt die Kündigung auch gegen Sie. Anders ist es bei einer Kündigung wegen offener Miete: Dafür muss jeder Mitmieter eigens gemahnt werden.