Zum Inhalt springen

Was übernehme ich, wenn ich eine Erbschaft kaufe?

betrifft Erben, Käufer einer Erbschaft, Verkäufer, Miterben
Wer eine Erbschaft kauft, tritt an die Stelle des Verkäufers im Verlassenschaftsverfahren und erwirbt das Eigentum erst mit der Einantwortung. Er übernimmt die Erbschaft so, wie sie zu diesem Zeitpunkt beschaffen ist. Hat der Verkäufer den Nachlass vorher verwaltet, haftet er dem Käufer dafür wie ein Verwalter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1931)

Der Erbschaftskäufer wird Gesamtnachfolger. Er tritt an die Stelle des Veräußerers in die Abhandlung ein (gibt, soweit noch keine Erbserklärung abgegeben wurde, diese im eigenen Namen ab) und erwirbt erst durch die Einantwortung das Eigentum an der Erbschaft. Er übernimmt die Erbschaft in dem Stande, in dem sie sich befindet. Insoweit der Veräußerer den Nachlass vor der Übergabe verwaltet hat, haftet er dem Käufer dafür wie ein anderer Geschäftsträger.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Rechte des Erben ab der Übergabe
Erbrecht · Nachlass vor der Einantwortung
Erbrecht · Umfang der Einantwortung
Erbrecht · Erbschaftsklage und Erlös aus Nachlasssachen
Erbrecht · Zeitpunkt von Erbfall und Erbanfall