Was übernehme ich, wenn ich eine Erbschaft kaufe?
betrifft Erben, Käufer einer Erbschaft, Verkäufer, Miterben
Wer eine Erbschaft kauft, tritt an die Stelle des Verkäufers im Verlassenschaftsverfahren und erwirbt das Eigentum erst mit der Einantwortung. Er übernimmt die Erbschaft so, wie sie zu diesem Zeitpunkt beschaffen ist. Hat der Verkäufer den Nachlass vorher verwaltet, haftet er dem Käufer dafür wie ein Verwalter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1931)
Der Erbschaftskäufer wird Gesamtnachfolger. Er tritt an die Stelle des Veräußerers in die Abhandlung ein (gibt, soweit noch keine Erbserklärung abgegeben wurde, diese im eigenen Namen ab) und erwirbt erst durch die Einantwortung das Eigentum an der Erbschaft. Er übernimmt die Erbschaft in dem Stande, in dem sie sich befindet. Insoweit der Veräußerer den Nachlass vor der Übergabe verwaltet hat, haftet er dem Käufer dafür wie ein anderer Geschäftsträger.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für die Erbschaftsschenkung, die im Gesetz zwar nicht ausdrücklich geregelt ist, auf die aber die Vorschriften über den Erbschaftskauf anzuwenden sind.OGH 6 Ob 16/06f, 16.02.2006
- Der Erbschaftskäufer wird Gesamtrechtsnachfolger des Erben und tritt an dessen Stelle in das Verlassenschaftsverfahren ein. Er gibt die Erbserklärung bzw Erbantrittserklärung ab; an ihn erfolgt die Einantwortung.OGH 6 Ob 16/06f, 16.02.2006
- Eintritt in den Versicherungsvertrag des Erblassers.OGH 6 Ob 93/59, 28.10.1959
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1278 · Erbschaftskauf
- ABGB § 1281
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